Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage jedes Angebotes der Firma Huber Malerei und Werbetechnik sind der Reihe nach unsere nachfolgenden speziellen Leistungsbedingungen und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Spezielle Leistungsbedingungen im Fachbereich Werbetechnik, Textilveredelung und Handel
1) Farbabweichungen:
Farbabweichungen sind geringfügig unvermeidbar und können daher nicht reklamiert werden. Bei Erzeugungen von Waren nach einer Vorlage des Kunden werden diese so gut wie möglich reproduziert. Farbangaben in HKS, RAL oder Pantone werden bestmöglich angeglichen. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Darstellung, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien müssen wir uns vorbehalten und es liegt somit diesbezüglich kein Reklamationsgrund vor. Dies gilt auch bei Druckmustern im Vergleich zu Serienfertigungen. So liegen auch Abweichungen in Breite und Länge von +/- 5% bedingt durch den technischen Produktionsablauf in einer üblichen Toleranzgrenze und stellen daher ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.
2) Beanstandungen:
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugungen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich und sofort bei Übernahme von den ÖBB/Post.at bzw. der jeweiligen Spedition zu melden und zu dokumentieren.
3) Gewährleistung und Schadenersatzansprüche:
Verwiesen wird auf die gleichzeitig mit der Ware übergebene Montage bzw. Pflegeanleitung. Reklamationen werden nur nach genauer Einhaltung der genannten Montage- und Pflegeanleitung anerkannt. Eine Garantie für die Haltbarkeitsdauer bei Transparenten, Schildern, Fahnen, Beschriftungen jeglicher Art im Außenbereich kann auf Grund unterschiedlichster Witterungs- und Umwelteinflüsse nicht gegeben werden. Gewährleistungs- und Ersatzansprüche erstrecken sich ausschließlich auf die von uns gelieferten Waren und nicht auf eventuelle Folgeschäden.
4) Arbeiten nach Entwurf:
Bei Arbeitsaufträgen, die nach Vorlage von Entwürfen erfolgen, bestätigt der Kunde oder dessen Bevollmächtigter durch Unterschrift oder per E-Mail die Genehmigung des Entwurfes.
Die Arbeiten haben sodann gemäß dem Entwurf zu erfolgen. Uns steht das Urheber- und Vervielfältigungsrecht an eigenen Entwürfen zu. Zeichnungen und Entwürfe, ebenso Filme sowie sonstige Gestaltungsvorlagen, die bei uns im Haus gefertigt werden, verbleiben in unserem Eigentum und dürfen nur im Einvernehmen mit uns verändert, bzw. an Dritte weiter gegeben oder vervielfältigt werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Filmen und/oder Zeichnungen 3 Jahre aufbewahrt, spätere Nachbestellungen bedürften eines Kostenanteiles zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach aktuellem Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich unter der Voraussetzung beigestellter Kundenvorlagen, die – entsprechend unserem Grafikdaten-Infoblatt- aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen, bzw. notwendige grafische Bearbeitungen, weil z.B. Schriften nicht in Kurven umgewandelt sind, werden von uns nach aktuellem Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Stundensatz beträgt derzeit EUR 65,00 (exkl. MwSt).
5) Optimaler Datenaustausch:
Wir können folgende Formate verarbeiten:
Coral Draw 8.0, Vektorgrafiken in pdf, jpg, giff, eps (oder jeweils in niedrigeren Versionen). Die verwendeten Schriften müssen in Zeichenwege umgewandelt sein. Die Bearbeitung von Daten, die nicht produktionsfertig zur Verfügung gestellt werden sind kostenpflichtig (siehe Pkt. 4.). Wenn Schmuckfarben zur Anwendung kommen, sind die jeweiligen Farbsystem-Bezeichnungen anzugeben (Pantone, RAL, …) und die exakte Farbbezeichnung.
6) Zustellung:
Wir liefern grundsätzlich „ab Betrieb Antiesenhofen“. Sollte die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen zugestellt werden, so trägt der Kunde das Transportrisiko und gilt die Ware ab Verlassen unseres Betriebes in Antiesenhofen als dem Kunden zugestellt.
7) Stornobedingungen:
Sollten wir bei Eingang des Stornos des Kunden bereits Materialen für den gewünschten Auftrag bestellt haben, sind wir berechtigt, 40% der gegenwärtigen Auftragssumme in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch den tatsächlichen Wert der bereits bestellten Materialen (Kundenverkaufspreis) sowie die Vorbereitungskosten.
8) Express- und Mindermengenzuschläge: Nach Vereinbarung
Spezielle Leistungsbedingungen im Fachbereich Malerei und Beschichtungstechnik
9) Unsere Angebote und unsere Arbeiten unterliegen den Bestimmungen der Ö-Normen neuester Fassung. Diese kann bei uns eingesehen werden.
10) Die im Angebot genannten Leistungsmengen sind nicht verbindlich. Sie beruhen auf nur überschlägig ermittelten Leistungsmengen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes zugesichert ist. Die Abrechnung erfolgt, wie üblich, nach tatsächlich erbrachter Leistung. Grundlage hierfür sind die Aufmaßregeln nach Ö-Norm.
11) Das Angebot mit allen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Seine Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet.
12) Für den Einsatz von Subunternehmern und/oder Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
13) Wir haften nicht für Terminverzögerungen aufgrund verspäteter Bestellung des Auftraggebers.
14) Bei Wetterbesserung kann die Fortsetzung von witterungsbedingt unterbrochenen Außenarbeiten u. U. nicht immer sofort erfolgen.
15) Tritt nach Abgabe des Angebotes eine Änderung des Tariflohnes, der Werkstoffpreise oder der lohnabhängigen Gemeinkosten ein, so ändert sich für den Teil der Leistung, der erst mindestens vier Monate nach Vertragsabschluß erbracht wird, der Angebotspreis entsprechend den nachgewiesenen Mehrkosten.
16) Wir halten uns an unsere Angebote 60 Werktage ab Angebotsdatum gebunden.
17) Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig.
18) Wir behalten uns vor, einen Zahlungsplan bei Angeboten über 10.000,00 € brutto zu vereinbaren.
19) Entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
20) Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der AGB ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen.
Wir danken für Ihr Verständnis
Einzelunternehmer Huber Alois
Werbetechnik und Malerfachbetrieb